SO STARTEN WIR IN DIE ERGOTHERAPIE
Telefonische Terminvereinbarung.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. In diesem kurzen Gespräch können wir weitere Fragen beantworten. Während der Behandlungszeiten sind wir telefonisch nicht erreichbar. Hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Mobilbox und wir garantieren Ihnen einen ehestmöglichen Rückruf!
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Anweisung.
Bringen Sie zur ersten Therapieeinheit eine ärztliche Überweisung (Hausarzt, Kinderarzt …) mit. Diese ist Voraussetzung für einen Therapiebeginn. Die benötigte chefärztliche Bewilligung für eine Fortsetzung der Therapie besorgen wir.
Befundung.
Am Beginn erfolgt eine ausführliche Befundung mit dem Ziel, die Ursache der Schwierigkeiten ihres Kindes herauszufinden. Dies kann je nach Thematik zwischen ein und drei Stunden dauern.
In einem anschließenden Gespräch werden die Ergebnisse mit Ihnen besprochen und Zusammenhänge aus ergotherapeutischer Sicht erklärt, sowie Fördermöglichkeiten für zu Hause besprochen.
Besteht Therapiebedarf, wird der weitere Ablauf mit Ihnen besprochen und Therapieziele gemeinsam mit Ihrem Kind und Ihnen festgelegt.
Kosten.
Besteht ein Vertrag mit einer Krankenkasse (Vertragstherapeutin), so werden die Kosten gänzlich von dieser übernommen. Besteht kein Vertrag (= Wahltherapeutin) müssen Sie die Kosten vorerst begleichen. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein damit Sie einen Teil der Kosten refundiert bekommen. Die Höhe der Rückerstattung ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Sie können sich dort erkundigen. Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil der Therapiekosten. Erkundigen Sie sich bitte auch dort. Den aktuellen Tarif können Sie gerne telefonisch erfragen.